Carport Baugenehminung Sachsen-Anhalt

Carport Baugenehminung Sachsen-AnhaltGrundsätzlich ist sind dazu die Bestimmungen, ob eine Carport Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, in der jeweils gültigen Fassung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt verankert. Dort regelt der Paragraph 60 alle verfahrensfreien Bauvorhaben. Darin ist geregelt, dass es sich bei dem Bau eines Carports um eine genehmigungs- und anzeigenfreie Baumaßnahme handelt. Trotzdem sind dazu einige Vorschriften zu beachten.

Ohne Carport Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt bauen

Ob eine Carport Baugenehmigung entfällt, richtet sich nach der Größe und der Bauart. Der Standort des Carports spielt ebenfalls eine Rolle. Für das Bauvorhaben gelten die Landesbauordnung und das Baugesetzbuch, die Richtlinien Denkmal- und Umweltschutz. Sofern ein regionaler Bebauungsplan aufgestellt ist, müssen diese Vorschriften zusätzlich Anwendung finden.

Die Maße eines Carports ohne Carport Baugenehmigung dürfen sein:

– die maximale Grundfläche darf 50 m² nicht überschreiten

– bis zu 50 m² sind keine Abstandsflächen einzuhalten

– die maximale mittlere Wandhöhe darf drei Meter nicht überschreiten

Bei Einhaltung von Nachbarrecht und Grenzbebauung können Sie ohne Carport Baugenehmigung Sachsen-Anhalt das Bauvorhaben erstellen. Dazu gilt zu beachten:
Soll der Carport im Bereich der Grundstücksgrenze errichtet werden, müssen vor Baubeginn das Einverständnis des Nachbars eingeholt werden. Wird beabsichtigt, ohne Grenzabstand zu bauen, muss mindestens 8 Wochen vor Baubeginn die schriftliche Information an den Nachbarn erfolgen. Er muss die Informationen so erhalten, dass er über die Art des Carports und über die Maße der Garagenwände prüfen kann, ob sich diese nachteilig auf sein Grundstück auswirken. Er erhält innerhalb der zeitlichen Frist vor Baubeginn kann er sich dazu äußern, ob er an derselben Grenzstelle Bauabsichten hat. Ist dies der Fall, kann er Auflagen und Kostenübernahme erklären, die einzuhalten sind.

Empfehlung vor Realisierung ohne Carport Baugenehmigung Sachsen-Anhalt zu bauen

Kontaktaufnahme zu der zuständigen Behörde, dem Bauamt. Das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Bereichsleiter/Sachbearbeiter schaltet Unklarheiten aus. Offene Fragen werden beantwortet. Sofern für den Bau dann doch eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige erforderlich ist, werden unnütze Kosten und eventuelle rechtliche Folgen vermieden.
Der Unterschied zwischen Carport Baugenehmigung Sachsen-Anhalt und Carport Bauanzeige Sachsen-Anhalt Für das Bauvorhaben ist ein Bauantrag zu stellen. Dieser wird bei der zuständigen Behörde eingereicht mit den entsprechenden Unterlagen einzureichen. Erstellt werden diese von einem Bauingenieur oder Architekt: Bauantrag, Bauzeichnung im Maßstab 1:100, Lageplan vom Katasteramt und mit Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Berechnung der bebauten Fläche und des umbauten Raumes, Nutzfläche und Kosten, Statik. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird die Baugenehmigung erteilt. Für eine Bauanzeige werden die erforderlichen Unterlagen beim Bauamt eingereicht. Die Behörde prüft. Kommen innerhalb von vier Wochen keine Reaktionen, ist damit die Baugenehmigung erteilt. Eine Bauanzeige ist wesentlich kostengünstiger als das Verfahren der Baugenehmigung.

Carport Baugenehminung Sachsen-Anhalt

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