Viele möchte gern Ihr Fahrzeug vor dem Wetter schützen. Was bietet sich da besser an, als ein Carport, beim dem das Fahrzeug wettergeschützt und gut belüftet geparkt. Vielleicht möchten auch Sie solch ein Carport bauen und wohnen in NRW? Dann wird Sie interessieren, was Sie baurechtlich beachten müssen, wenn Sie solch ein Carport errichten? Die Carport Baugenehmigung NRW gibt es im Grundsatz. Wenn Sie Nachbarschaftsrecht berühren und den Mindestabstand von 3 m zum Nachbarn, mit dem Bau Ihres Carport nicht einhalten, dann brauchen Sie eine Carport Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen.
Carport Baugenehmigung in NRW – Überblick
Die Bauordnung in Nordrhein-Westfalen sieht beim Bau eines Carport im Grundsatz ein einfaches Verfahren vor. Viele Bausätze die es fertig zum Aufstellen gibt haben als Zusatz bereits eine Bauzeichnung und eine Berechnung der Statik des Bauwerks dabei. Auch wenn Sie mit einem Handwerksbetrieb planen, dann wird Ihnen der Fachbetrieb diese Unterlagen mitliefern. Wichtig für Sie und Ihre Baugenehmigung Carport in NRW, ist die Frage der Grenzabstände und des Volumens, dass der Carport beim Bau erreicht. Auch die Länge des Carport spielt eine Rolle, denn wenn Sie die Nachbargrenze unter 3 m mit Ihrem Carport erreichen, dann darf Ihr Carport maximal 9 m lang sein. Ein Carport dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen auch nur an Stellen bauen, die zu öffentlichen Verkehrsflächen zugänglich sind.
Die Carport Baugnehmigung NRW richtet sich dabei an die geltenden Regeln der Bauordnung und eines ist wichtig es gibt ein vereinfachtes Verfahren. Wenn Sie grundsätzlich eine Bauanzeige in NRW stellen, sind Sie immer auf der richtigen Seite bei Bau Ihres Carport.