Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-VorpommernWer in Mecklenburg-Vorpommern einen Carport auf seinem Grundstück errichten möchte sollte sich vorher über das hier geltende Baurecht gründlich informieren. Grundsätzlich benötigt das Bauvorhaben eines Carports eine Carport Baugenehmigung. Mecklenburg-Vorpommern setzt einen Carport, der ja einen überdachten Stellplatz darstellt, im öffentlichen Baurecht einer Garage gleich. Die gesetzlichen Regelungen im Einzelheiten sind vom Bundesland geregelt. Die Länderbauordnung entscheidet wie es gehandhabt wird. Das Baurecht bestimmt den Bau eines Carports nach planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen, nachbarschaftsrechtlichen und anderen öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten.

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern nicht zwingend notwendig!

Hält ein Carport gewisse Maße ein ist er genehmigungsfrei. In Mecklenburg-Vorpommern wird im § 61 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern festgelegt, dass bestimmte Gebäude, wie Garagen und überdachte Stellplätze mit einer Wandhöhe bis zu 3 m und der Brutto-Grundfläche von 30 qm verfahrensfrei sind. Darunter fallen nicht die im Außenbereich befindlichen Gebäude. Jedoch muss der Bauherr weitere bauordnungsrechtliche Grundsätze wie die Grenzabstände beachten. Halten Sie einfach einen genauen Grenzabstand zu den Grundstücken und Gebäuden der Nachbarn ein und der errichtete Carport kann in Frieden aufgestellt werden.

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern bei großem Carport

Sollte der Carport etwas größer angedacht sein wird eine Baugenehmigung oder Bauanzeige notwendig, dafür müssen Bauherren in der Regel die im Folgenden genannten Unterlagen beim Bauamt vorgelegt werden:
1. Einen ausgefüllten Bauantrag (erhältlich im Internet oder beim örtlichen Bauamt)
2. Die Flurkarte im Maßstab 1:500 bekommen Sie beim Katasteramt mit der eingezeichneten Lage des Carports. Die Flurkarte darf nicht älter als zwei Jahre sein darf.
3. Bauzeichnungen vom Architekten (Grundriß, Schnitt, Ansichten)
4. statische Unterlagen auch vom Architekten.
Ein Architekt ist in der Lage die Dokumente so perfekt wie möglich anzufertigen und die Aussicht auf einen positiven Bescheid ist groß.

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern in Grenznähe

Der Standort eines Carports ist meist in Grenznähe mit der Einfahrt an öffentlichen Straßen, dann ist eine Baugenehmigung nach dem Nachbarschaftsrecht unumgänglich. Den meisten im Handel angebotenen Carport Bausätzen liegt eine Bauzeichnung, eine Statik-Berechnung und eine Konstruktionszeichnung bei. Dieses sind wichtige Dokumente, die eine Genehmigung vereinfachen und die Chancen auf einen positiven Bescheid erhöhen. Beabsichtigen Sie einen Carport aufzustellen müssen Sie einfach nur den Abstand kennen, den Sie vom Grundstück des Nachbarn einhalten müssen. Sind alle Vorgaben erfüllt, dann benötigen Sie nur die Bauanzeige. Können Sie die Grenzabstände nicht genau einhalten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung für einen Carport um Ärger aus dem Weg zu gehen. Am besten Sie wenden Sich an einen Architekten und lassen sich beraten oder Sie wenden sich direkt an das örtliche Bauamt, um in Sachen Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern alles richtig zu machen.

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

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