
Carport Baugenehmigung Sachsen – Richtlinien
In Sachsen sind Carports bis zu einer Grundfläche von 40 Quadratmetern genehmigungsfrei. Das Bundesland ist nach neuestem Kenntnisstand der Auffassung, dass es sich bei einem Carport um ein kleines und einfaches Bauwerk handelt. Ab einer Fläche von mehr als 40 Quadratmeter, müssen Sie bei der Baubehörde näher nachfragen und eventuell eine Carport Baugenehmigung Sachsen einholen. Ein Lageplan, Skizze und Grundriss des Bauvorhabens, sind dabei zwingend als Unterlagen nötig.
Weitere Details zur Carport Baugenehmigung in Sachsen
Generell gelten folgende Richtlinien die Sie beachten müssen um ein Carport auf Ihrem Grundstück zu bauen.
Raumlänge muss mindestens 5 Meter betragen
Breite muss mindestens 2,5 Meter betragen
höchstens 5 Prozent Steigung bei einer Zufahrt
genehmigungsfreier Bau nur innerhalb des Grundstücks
ab 40 Quadratmeter ist eine Carport Baugenehmigung Sachsen erforderlich
Sicherheitsnachweise bereithalten
Carport stabil und standfest bauen
Carport bauen – Ratschläge
Es ist generell empfehlenswert, die unmittelbaren Nachbarn über Ihr Bauvorhaben zu informieren. So kann dem Ärger vorgebeugt werden. Bauen Sie das Carport aus Eigenschutz stabil und standfest. Sollte der Aufbau mangelhaft/stümperhaft von statten gehen, haften Sie im Falle von Schäden gegenüber Dritter. Trotz der aktuellen Gesetzeslage, dass Carports in Sachsen bis zu einer Fläche von 40 Quadratmeter genehmigungsfrei sind, kann es nicht schaden trotzdem die Baubehörde zu informieren und sich komplett abzusichern. Wenn die Formalitäten erledigt sind, können Sie Ihr neues Carport bauen und die Carport Baugenehmigung Sachsen stellt kein Problem mehr dar.



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