Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg

 Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg Sie wollen Ihr Auto nicht mehr im Freien stehen lassen und planen einen stabilen und sicheren Unterstand? Dann ist ein Carport sicherlich das Richtige für Sie. Nun können Sie sich die nötigen Baumaterialien kaufen und das Carport selbst planen und errichten. Oder Sie besorgen sich einen kompletten Bausatz. Der Vorteil hierbei liegt ganz klar darin, dass solch ein Bausatz meistens eine Konstruktionszeichnung, eine Bauzeichnung und eine Statik-Berechnung enthält. Damit haben Sie schon einmal wichtige Voraussetzungen, sollten Sie eine Baugenehmigung beantragen müssen.

Man benötigt nicht zwangsläufig eine Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg. Der Bau gilt aber nur als verfahrensfrei, wenn das geplante Carport im Innenbereich eine Größe von 40m³ und im Außenbereich von 20m³ nicht überschreitet. Achten Sie auch auf die zulässige Grenzbebauung von max. 9,00 lfm auf einer Grenze und 15 lfm auf zwei Grenzen. Zu den Nachbargrundstücken darf die Wandfläche nicht mehr als 25m² betragen.

Bei Einhaltung der oben genannten Maße müssen Sie also keinen Bauantrag stellen und kein Kenntnisgabeverfahren durchführen. Es kann allerdings vorkommen, dass ihre Gemeinde durch Satzung bestimmt hat, dass ein Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO) durchgeführt werden muss. Sie sollten also bei der Gemeinde oder der zuständigen Baurechtsbehörde nachfragen, ob eine solche Satzung existiert.

Wichtig ist, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, wie zum Beispiel die Brandschutzvorschriften oder die Bestimmung bezüglich der Abstandsflächen. Ob die Bestimmungen eingehalten werden, können Sie von der Baubehörde prüfen lassen. Es ist immer besser, sich abzusichern. Es sollten auch Vorschriften der Landesbauordnung, Festsetzungen des Bebauungsplans, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen und Denkmalschutzbestimmungen beachtet werden. Fragen Sie besser auch hier bei Ihrer Gemeinde nach, ob es vielleicht noch weitere Vorschriften gibt, die Ihrem Bauvorhaben im Wege stehen könnten. Und denken Sie immer daran, Sie stehen in der Verantwortung, ihr Bauvorhaben wie geplant umzusetzen.

Wenn sie doch eine Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg benötigen

Sollten Sie ein größeres Carport planen, die zulässige Grenzbebauung oder andere Vorschriften nicht einhalten können, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg ein vereinfachtes Baugenehmigunsverfahren. Dieses erleichtert Ihnen den Weg zur Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg. Der räumliche Geltungsbereich ist bei diesem Verfahren nicht eingeschränkt, das heißt, dass es auch ohne qualifizierte Bebauungspläne möglich ist. Auch prüft die Baurechtsbehörde in geringerem Umfang, im Wesentlichen nur die Einhaltung der Normen zum Schutz der Gemeinde oder der Nachbarn. Die Behörde prüft hierbei nicht die Einhaltung anderer Vorschriften, wie Brand- oder Schallschutz. Sie müssen also selbst darauf achten, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Baubehörde die Baugenehmigung ablehnen, den Bau stoppen oder auch das bereits errichtete Gebäude wieder abreißen lassen. Wichtig ist es noch zu wissen, dass die Carport Baugenehmigung nach drei Jahren erlischt oder auch, wenn der Bau länger als in Jahr unterbrochen wurde. Diese Dreijahresfrist kann aber verlängert werden.

Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg

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