Carport Baugenehmigung Hessen

Carport Baugenehmigung HessenDer Bau eines Carports bedarf unter bestimmten Vorraussetzungen einer Genehmigung. In den unterschiedlichen Bundesländern existieren dazu verschiedene Vorgaben. In diesem Fall werden die Bedingungen beleuchtet, die in Hessen erfüllt sein müssen, um sich ein Carport bauen zu dürfen.

Carport Baugenehmigung Hessen Gesetzesänderung 2010

Am 03. Dezember 2010 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die auch die Carport Baugenehmigung Hessen betrifft. Darin wurde beschlossen, dass bei Carports, die nicht größer als 50 qm sind, keine Carport Baugenehmigung vorliegen muss. Diese können also auch ohne Baugenehmigung gebaut werden. Davor lag diese Grenze bei nur 30 qm.

Carport Baugenehmigung Hessen zu berücksichtigende Parameter

Um ein Carport baugenehmigungsfrei bauen zu dürfen, müssen die folgenden Parameter eingehalten werden.
Die Breite bei Carports darf 2,30 Meter nicht überschreiten. Wenn das Carport nur eine Seitenwand hat, darf die Breite bis zu 2,40 betragen. Die erlaubte Stellplatztiefe beträgt 5 Meter. Die Zufahrt muss mindestens 2,75 Meter breit sein. Diese Parameter müssen zwingend erfüllt sein, ansonsten muss man gesondert um eine Baugenehmigung bitten.

Wann ist eine Baugenehmigung in Hessen erforderlich?

Werden die oben stehenden Paramter nicht eingehalten, ist eine Carport Baugenehmigung Hessen erforderlich. Normalerweise reicht das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, bei Sonderbauten ist ein Vollverfahren notwendig. Wer in Hessen ein Carport bauen will, sollte sich außerdem intensiv mit dem Thema Abstandsflächen auseinander setzen. Gerade bei dichter Bebauung ist das ein häufiger Streitpunkt mit den Nachbarn. Hier müssen ebenfalls bestimmte Parameter eingehalten werden:
Die gesamte Grenzbebauung darf nur 15 Meter betragen. Die Wand, die zum Nachbarn grenzt, darf nicht höher als drei Meter sein. Die gesamte Fläche darf größer sein als 25qm.

Wenn die beschriebenen Parameter nicht eingehalten werden, muss der Bauherr eine Baugenehmigung beantragen. Hierfür muss er einige Dokumente bei der zuständigen Behörde einreichen. Nur so kann er eine Carport Baugenehmigung in Hessen erlangen.
Die erforderlichen Dokumente sind:
Zunächst braucht der Bauherr einen ordnungsgemäß unterschriebenen amtlichen Bauantrag. Außerdem wird ein entsprechender Lageplan benötigt. Dieser muss den eingezeichneten Garagenstandort oder eine Flurkarte im Verhältnis von 1:500 umfassen. Beides darf nicht älter als sechs Monate sein. Desweiteren wird eine Zeichnung benötigt, die von einem Architekten angefertigt wurde. Diese soll Schnitte, Ansichten und den Grundriss umfassen. Zuletzt wird noch eine entsprechende Baubeschreibung, sowie ein aktueller Bebauungsplan benötigt. Bei der Baubeschreibung müssen auch die Herstellungskosten berücksichtigt sein. Hat der Bauherr alle diese Unterlagen eingebracht, prüft das jeweilige Bauamt, ob eine Baugenehmigung erfolgen kann oder nicht. Das kann je nach Bauamt schon mal einige Zeit in Anspruch nehmen.

Carport Baugenehmigung Hessen

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