Carport Baugenehmigung Rheinland Pfalz

Carport Baugenehmigung Rheinland PfalzWer für sein Auto ein Carport aufstellen möchte, der kann dies nicht einfach tun. Vielmehr muss man prüfen ob man für die Aufstellung eines Carportes, eine Baugenehmigung benötigt. Prüft und beachtet man dieses nämlich nicht, kann dies Bußgelder und im schlimmsten Fall auch der Abriss nach sich ziehen.

Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz – Baurecht ist Länderrecht

Eins vorweg, die nachfolgenden Ausführungen zur Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz gelten ausschließlich für das Bundesland Rheinland-Pfalz. Wer aus einem anderen Bundesland kommt, muss die Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes prüfen und kann dieses nicht einfach übernehmen. Baurecht ist in Deutschland ein Landesrecht, dementsprechend kann es Unterschiede bei den Bauvorschriften geben. Kommen wir aber zur Rechtslage für eine Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz. Die Antwort auf die Frage, ob man eine Baugenehmigung benötigt, liefert der Abschnitt 62 in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. In diesem Abschnitt werden genehmigungsfreie Verfahren geregelt, darunter gehören zum Beispiel Garagen und überdachte Stellplätze bis zu einer Größe von 50 qm. Dies bedeutet, ist der Carport nicht größer als die 50 qm, benötigt man dafür keine Baugenehmigung. Sofern man auch die anderen Angaben der Landesbauordnung einhält. Dazu zählt eine maximale Wandhöhe von 3.20 m und einer maximalen Firsthöhe von 4 m. Wer alle diese Daten einhält, der braucht keine Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz. Aber auch wenn man keine Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz braucht, so bedeutet dies nicht, dass man auf nichts achten muss. Je nachdem wo man seinen Carport aufstellen möchte, muss man die baurechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Grenzabstände beachten. Grenzabstände im Zusammenhang mit einer Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz bedeutet, die Abstände zu einem Nachbarn. So müssen Bauwerke, darunter zählt auch ein Carport, einen gewissen Abstand einzuhalten. Wer diese Grenzabstände überschreitet, führt dies automatisch zur Notwendigkeit einer Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz.

Aber Achtung bei der Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz

Kein Gesetz ohne Ausnahmen, dies gilt auch bei der Landesbauordnung zur Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz. So braucht man eine Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz, wenn man seinen Carport in einem Außenbereich aufstellen möchte. Was Außenbereich ist, wird von einer Gemeinde im Rahmen eines Bebauungsplan festgelegt. Ist man sich unsicher ob man sich in einem Außenbereich befindet, sollte man sich bei seinem örtlich zuständigen Bauamt erkundigen. Denn auch wenn die bereits genannten Abmessungen unterschritten werden, benötigt man eine Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz. Dies bedeutet, im Außenbereich besteht grundsätzlich die Notwendigkeit einer Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz. Eine Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz ist aber auch notwedendig, wenn sich in der Umgebung Kultur- und Naturdenkmäler befinden. Auch hier gilt, ist man sich unsicher was jetzt als Kultur- und Naturdenkmal eingestuft ist, sollte man sich beim Bauamt erkundigen.
Carport Baugenehmigung Rheinland Pfalz

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